Gesetze › VSGZustV § 6 VSGZustV Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.(2) Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Örtliche Zuständigkeit Schlußformel