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§ 2 VStDÜV

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

  1. 1.

    Erklärungen: Steuererklärungen oder sonstige Erklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise oder sonstige für das Verfahren erforderliche Daten;

  2. 2.

    zuständiges Hauptzollamt: das jeweils zuständige Hauptzollamt nach den Gesetzen oder Verordnungen nach § 1 Absatz 1.

Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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