Gesetze › VStG › V. Schlußvorschriften § 24a VStG - Vermögensteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Neufassung § 24b Verzicht auf die Vermögensteuer der umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen für das zweite Halbjahr 1990