Gesetze › VStGB › Teil 1 Allgemeine Regelungen § 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft. Völkerstrafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Anwendungsbereich § 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung