Gesetze › VStGB › Teil 1 Allgemeine Regelungen § 5 VStGB Unverjährbarkeit Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht. Völkerstrafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter § 6 Völkermord