Gesetze › VWDG-DV › Abschnitt 6 Inkrafttreten Schlussformel VWDG-DV Der Bundesrat hat zugestimmt. VWDG-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Inkrafttreten Anlage Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger