Gesetze › VWDG § 10 VWDG Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig. Visa-Warndateigesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung