§ 1 VwFAngAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle