AdvoCite
Anlage 2 VwFAngAusbV
(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 1036 - 1037)
Erstes Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
Berufsbildung,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis d,
- 4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b bis d,
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele e und f,
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.2
Haushaltswesen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c und d,
fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
Umweltschutz,
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele g und h,
- 5.4
Beschaffung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c bis f,
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.4
Beschaffung
fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, e und f,
- 6
Personalwesen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 7
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Fachrichtung Bundesverwaltung Drittes Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1)
5.1
Betriebliche Organisation,
- I.
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele b und e,
- 5.3
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.4
Umweltschutz,
- I.
2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- I.
3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
- 5.3
fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.2)
1.3
Personalwirtschaft
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- I.
3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
6
Personalwesen
fortzuführen.
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
1.1
Fallbezogene Rechtsanwendung,
- II.
- 1.2
Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
- 1.2
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
4
Kommunikation und Kooperation,
- I.
7
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
fortzuführen. ----- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II