Gesetze › VwGO › Teil I Gerichtsverfassung› 1. Abschnitt Gerichte § 1 VwGO Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Verwaltungsgerichtsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2