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§ 2 WarnowMautHV

Beginn der Mauterhebung

Die Mauterhebung beginnt mit dem Tag der Freigabe der in § 1 genannten Strecke für den öffentlichen Verkehr. Der in Satz 1 genannte Tag wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Warnow-Tunnel-Mauthöheverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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