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§ 5 WasSV 2

Festigkeitsnachweis

Die Bauteile eines Brunnens müssen folgenden Anforderungen genügen:

  1. 1.

    Brunnenschacht

    1. a)

      Es ist ein kreisförmiger Querschnitt mit möglichst kleinem Durchmesser zu wählen.

    2. b)

      Nacheinander sind folgende Lastfälle anzusetzen:

      1. aa)

        eine gleichmäßig verteilte senkrechte Gebrauchslast in Geländehöhe von 200 kN/qm,

      2. bb)

        ein gleichmäßig verteilter Außendruck (Kreisringdruck) von 150 kN/qm.

    3. c)

      Der Kreisringquerschnitt muß unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm)entweder

      1. aa)

        eine Verformung von 1% seines Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufnehmenoder

      2. bb)

        für ein Biegemoment

a(tief)a(hoch)2 M = p(tief)o --------------- (kN x m) 2

      1. bemessen werdenoder

      2. cc)

        eine Scheiteldrucklast von

a(tief)a(hoch)2 x Pi P = 1,7 x p(tief)o x --------------------- (kN/m) 2 x a(tief)i

      1. aufnehmen.

      Hierbei bedeuten:P(tief)o = 50 (kN/qm)a(tief)a = Außenradius (m)a(tief)i = Innenradius (m).

  1. 2.

    Brunnenrohre und BrunnenkopfDie als Brunnenelemente verwendeten Rohre sind nacheinander für folgende Lastfälle zu bemessen:

    1. a)

      einen gleichmäßig verteilten Außendruck (Kreisringdruck) von 200 kN/qm

    2. b)

      unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm) muß eine Verformung von 1% des Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufgenommen werden können.

Zweite Wassersicherstellungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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