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Art. 3 WAStAÜStVtr

Dienstort

Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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