Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle