Gesetze › WaStrTraveÜbgV § 3 WaStrTraveÜbgV Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2