Gesetze › WBO § 14 WBO Umfang der Untersuchung Die Untersuchung der Beschwerde ist stets darauf zu erstrecken, ob mangelnde Dienstaufsicht oder sonstige Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen. Wehrbeschwerdeordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Inhalt des Beschwerdebescheides § 15 Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses