Gesetze › WBOZustAnO Schlussformel WBOZustAnO Der Bundesminister der Verteidigung Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten