Unter dem Namen "Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle