Gesetze › WBVG § 16 WBVG Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen § 17 Übergangsvorschriften