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§ 3 WeißzuckerBhV

Form der Verträge

Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster zu entsprechen.

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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