Die nach den in § 1 genannten Rechtsakten abzuschließenden Lagerverträge haben dem von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster zu entsprechen.
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle