Gesetze › WeißzuckerBhV § 7 WeißzuckerBhV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Duldungs- und Mitwirkungspflichten