Gesetze › WeinV › Abschnitt 7 Schlussbestimmungen Anlage 2 WeinV (weggefallen) Weinverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Anlage 1 Grundsätze zur Anerkennung von Witterungsverhältnissen als für den Weinanbau außergewöhnlich ungünstige Witterungsverhältnisse (zu § 15 Absatz 3a Weinverordnung) Anlage 3