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§ 4 WFAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf,
- 2.
Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren,
- 3.
Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr,
- 4.
Atemschutz,
- 5.
Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen,
- 6.
Sichern, Retten und Bergen,
- 7.
Brandbekämpfung,
- 8.
technische Hilfeleistung,
- 9.
Einsatz mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz),
- 10.
Rettungssanitäter-Einsatz und
- 11.
vorbeugender Brandschutz.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Information, Kommunikation und Teamarbeit,
- 6.
Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 7.
Kommunikations- und Informationssysteme,
- 8.
Arbeitsorganisation,
- 9.
elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz,
- 10.
metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz sowie
- 11.
Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz.