§ 1 WGÜbfG
Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
Es werden aufgehoben:
1.
2.
- 3.
die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).
Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle