Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
(2)
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
...
c)
alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle