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Art. 4 § 5 WGSVGÄndG

(1)

Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.

(2)

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: ...

  1. c)

    alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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