Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Wasserhaushaltgesetzes in der geltenden Fassung bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle