Gesetze › WinzAusbStEignV § 3 WinzAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Ausnahmeregelungen