Gesetze › WinzerAusbV § 1 WinzerAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt. Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer