Gesetze › WinzMeistPrV § 10 WinzMeistPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Übergangsvorschriften