AdvoCite

§ 13 WiPrO

Verkürzte Prüfung für Steuerberater

Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.

Wirtschaftsprüferordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved