Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung der an der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission statt, zu der sämtliche Prüfungsunterlagen vorliegen.
Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle