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§ 3 WiSiG

Buchführungs- und Meldepflichten

Durch Rechtsverordnungen können zu den in § 1 genannten Zwecken Buchführungs- und Meldepflichten hinsichtlich der Güter und Leistungen, über die nach § 1 Vorschriften erlassen werden können, sowie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft begründet werden.

Wirtschaftssicherstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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