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Art. 10 WismutAGAbkG

Inkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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