Die vorläufigen Geschäftsführer haben beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung der Wismut GmbH vorliegen.
Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle