Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden.
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle