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WoFG
Wohnraumförderungsgesetz
Teil 1 Allgemeines zur Förderung
Abschnitt 1 Zweck und Maßnahmen der Förderung
- § 1Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe
- § 2Fördergegenstände und Fördermittel
- § 3Durchführung der Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 4Bauland, sonstige Rahmenbedingungen
Abschnitt 2 Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage
- § 5Anforderungen an die Förderung
- § 6Allgemeine Fördergrundsätze
- § 7Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
- § 8Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
- § 9Einkommensgrenzen
- § 10Wohnungsgrößen
- § 11Förderempfänger
- § 12Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
- § 13Förderzusage
Abschnitt 3 Kooperationsvertrag
Teil 2 Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Einkommensermittlung
- § 20Gesamteinkommen
- § 21Begriff des Jahreseinkommens
- § 22Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens
- § 23Pauschaler Abzug
- § 24Frei- und Abzugsbeträge
Abschnitt 3 Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum
- § 25Anwendungsbereich
- § 26Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- § 27Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
- § 28Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
- § 29Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
- § 30Freistellung von Belegungsbindungen
- § 31Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
- § 32Sonstige Vorschriften der Sicherung
- § 33Geldleistung bei Gesetzesverstößen
Abschnitt 4 Ausgleich von Fehlförderungen
- § 34Grundlagen der Ausgleichszahlung
- § 35Einkommensermittlung und Einkommensnachweis
- § 36Höhe der Ausgleichszahlung und Leistungszeitraum
- § 37Wegfall und Minderung der Ausgleichszahlung
Teil 3 Bundesmittel
Teil 4 Ergänzungsvorschriften
Teil 5 Überleitungs- und Schlussvorschriften
- § 46Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 47Darlehen des Bundes und Förderung auf Grund früheren Rechts
- § 48Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- § 49Anwendung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
- § 50Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
- § 51Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
- § 52Bußgeldvorschriften