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§ 1 WoFlV

Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

(1)

Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2)

Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

Wohnflächenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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