Gesetze › WoPG § 7 WoPG Aufbringung der Mittel Der Bund stellt die Beträge für die Prämien den Ländern in voller Höhe gesondert zur Verfügung. Wohnungsbau-Prämiengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Steuerliche Behandlung der Prämie § 8 Anwendung der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung