§ 5 WoStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
- 2.
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
- 3.
Lage der Wohnung im Gebäude,
- 4.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Wohnungsstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle