§ 7 WoZErhV 1
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.
Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle