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§ 17 WpÜG

Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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