§ 32 WpÜG
Unzulässigkeit von Teilangeboten
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle