Die dem Amt für Wertpapierbereinigung durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben sind vom 1. Juni 1964 an von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts wahrzunehmen.
Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle