Gesetze › WPapBerSchlG › Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften § 41 WPapBerSchlG Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft. Wertpapierbereinigungsschlußgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 40