Gesetze › WpHG › Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten› Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen § 108 WpHG (weggefallen) Wertpapierhandelsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 107 Einleitung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt § 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt