Gesetze › WpHG › Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren § 52 WpHG Ausschluss der Anfechtung Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden. Wertpapierhandelsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 51 Befreiung § 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung