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Anlage 9 WpI-AnzV

(zu § 19) Formular WpI-GVWI Finanzinformationen gemäß § 66 Absatz 2 WpIG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 33 - 35)

Stand:_____________________
Institutsnummer:__________________Prüfziffer:_________________Firma:____________________________________Ort:_____________________
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro.
Gewinn- und Verlustrechnungnoch Gewinn- und Verlustrechnung
010Zinserträge010____________140Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft140____________
darunter: 011aus Kredit- und Geldmarktgeschäften011____________
darunter: 012aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen012____________150Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft150____________
020Zinsaufwendungen020____________
160Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere160____________
030Laufende Erträge
031aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren031____________170Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren170____________
032aus Beteiligungen032____________
033aus Anteilen an verbundenen Unternehmen033____________180Aufwendungen aus Verlustübernahme180____________
(031 + 032 + 033)030____________181Übrige Ergebnisbeiträge,181____________
040Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen040____________200Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit3 (010 - 020 + 030 + 040 + 050 - 060 + 070 - 080 + 090 - 110 - 120 - 130 - 140 + 150 - 160 + 170 - 180 + 181)200____________
050Provisionserträge050____________
060Provisionsaufwendungen060____________210Außerordentliches Ergebnis3
070Ertrag des Handelsbestands070____________211Außerordentliche Erträge211____________
darunter: 071Wertpapiere2071____________212Außerordentliche Aufwendungen212____________
darunter: 072Futures2072____________(211 - 212)210____________
darunter: 073Optionen2073____________220Steuern vom Einkommen und vom Ertrag220____________
darunter: 074Devisen2074____________230Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 130 ausgewiesen230____________
darunter: 075Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2075____________240Erträge aus Verlustübernahme240____________
080Aufwand des Handelsbestands080____________250Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne250____________
darunter: 081Wertpapiere081____________260Periodengewinn/Periodenverlust3 (200 + 210 - 220 - 230 + 240 - 250)260____________
darunter: 082Futures2082____________
darunter: 083Optionen2083____________
darunter: 084Devisen2084____________
darunter: 085Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften2085____________
090Sonstige betriebliche Erträge090____________
110Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
111Personalaufwand111____________
darunter: 112Löhne und Gehälter112____________
darunter: 113Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung113____________
114andere Verwaltungsaufwendungen114____________
(111 + 114)110____________
Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte gesondert erläutern.
120Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen120____________
130Sonstige betriebliche Aufwendungen130____________

Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Positionen, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird, ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes.

Nur untergliedert anzugeben von Wertpapierinstituten, die Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 10 bzw. § 17 Absatz 1 Nummer 1 WpIG erbringen.

Vorzeichen angeben.

In diesem Posten sind den übrigen Posten nicht zuordenbare Ergebnisbestandteile zu berücksichtigen.

Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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