§ 20 WpPG
Sofortige Vollziehung
Keine aufschiebende Wirkung haben
- 1.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18, 18a und 25 sowie
- 2.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.
Wertpapierprospektgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle