Gesetze › WpPG › Abschnitt 2 Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt § 6 WpPG (weggefallen) Wertpapierprospektgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt § 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist