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§ 7 WRegV

Elektronische Kommunikation mit Unternehmen

Die Kommunikation von Unternehmen mit der Registerbehörde soll elektronisch erfolgen. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung eines Portals nach § 1 Absatz 3 Nummer 1, sofern die Registerbehörde diese Möglichkeit eröffnet. Die von der Registerbehörde auf ihrer Internetseite bereitgestellten Standardformulare sind zu verwenden.

Wettbewerbsregisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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